Arbeitsrecht-Sonderurlaub

Sonderurlaub Umzug: Das sind Ihre Rechte

Der "normale" Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Sie haben Anspruch auf Urlaub, auch wenn Sie vielleicht lediglich in Teilzeitkraft oder als Aushilfe arbeiten. Ihr Arbeitgeber hat Ihre Urlaubswünsche zu berücksichtigen. Von Ihren Wünschen darf er nur abweichen, wenn Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig sind oder dringende betriebliche Belange vorliegen.

(Quelle: arbeitsrecht.org, 20.05.2009)